ORISO Dokumentation
DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)

10 Ergebnis der Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Verarbeitungstätigkeit „Bereitstellung und technischer Betrieb der Online-Beratungsplattform" kann in der in Kapitel 6 beschriebenen Ausgestaltung umgesetzt werden — …

Die Verarbeitungstätigkeit „Bereitstellung und technischer Betrieb der Online-Beratungsplattform" kann in der in Kapitel 6 beschriebenen Ausgestaltung umgesetzt werden — unter Beachtung der Maßnahmen aus der Risikoanalyse (Anlage 1) und der Fristen des Löschkonzepts (Anlage 2). Ohne diese beiden Anlagen ist das Ergebnis inhaltlich unvollständig; die Freigabe steht unter dem Vorbehalt der dort festgelegten Maßnahmen.

Tragend für dieses Ergebnis sind die technischen Schutzmaßnahmen, die den Zugriff des Verantwortlichen und seiner Auftragsverarbeiter auf die eigentlichen Beratungsinhalte ausschließen: die durchgängige, nicht abschaltbare Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Beratungsformen einschließlich Dateien, Sprachnachrichten und Medienströmen, die Datenminimierung durch systemgenerierte Pseudonyme, der vollständige Verzicht auf Tracking und Drittanbieter-Telemetrie, die deaktivierte Föderation, die Selbstlöschung von Nachrichten und Konten sowie die Kleinstzellen-Unterdrückung und die Pseudonymisierung in der Statistik. Gegenüber der Vorgängerplattform stellt dies in den zentralen Punkten — Nachrichten, Dateien, Video und anonymer Live-Chat — eine wesentliche Verbesserung des Schutzniveaus dar.

Zugleich ist dieses Ergebnis ausdrücklich bedingt. Es setzt voraus, dass die in dieser DSFA offen benannten Punkte vor dem Produktivbetrieb abgearbeitet werden. Als Bedingungen sind festzuhalten:

  1. Klärung des Sicherungspfads in ein externes Quellcode-Verwaltungssystem (Abschnitt 6.17). Ist dieser Pfad aktiv, liegt eine unzulässige Drittlandübermittlung mit praktisch unlöschbarer Historie vor; die Freigabe entfällt bis zur Abschaltung.
  2. Schließen der Löschlücken und Festlegung von Aufbewahrungsfristen für die in Abschnitt 6.18 benannten Bestände, für die Protokolldaten und für die Medien des Chat-Dienstes.
  3. Härtung des Betriebs des Chat-Dienstes: Abschaltung der offenen Registrierung, Wiederherstellung der Ratenbegrenzungen, authentifizierte Medien-Downloads, Entscheidung über die Deaktivierung des Online-Status.
  4. Trennung von Betriebs- und Einsichtsrechten der Plattform-Administration sowie ausschließlich schreibender Umgang mit Zugangsdaten der Träger und deren Verschlüsselung im Ruhezustand (Abschnitt 6.16).
  5. Ersetzung der externen STUN-Server und Aktivierung des IP-freien Protokoll-Zuhörers im Identitätsmanagement (Abschnitte 6.6 und 6.10).
  6. Nachweis der Konfiguration des Identitätsmanagements am Live-System (Passwortrichtlinie, Anmeldeschutz, Token-Laufzeiten, Zwei-Faktor-Erzwingung) und Angleichung der DSFA an den nachgewiesenen Stand (Abschnitt 6.5).
  7. Klärung der offenen Betreiberfragen mit dem Hostinganbieter: Verschlüsselung ruhender Daten, Speicherort und Verschlüsselung der Sicherungen, Zugriffs- und Adminkonzept der Produktivumgebung, Unterauftragsverarbeiter. Ohne diese Antworten bleibt das Kapitel zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen unvollständig.
  8. Entscheidung über den Medien-Prüf-Proxy (Abschnitt 6.12): Solange kein automatisierter Scan aktiv ist, verbleibt ein mittleres Restrisiko, das in der Risikoanalyse als solches zu führen und gegenüber den Trägern transparent zu machen ist.

Nicht Gegenstand dieser DSFA sind Funktionen, die zwar entschieden, aber nicht ausgeliefert sind — insbesondere die Terminverwaltung (Abschnitt 6.2.6) und der Medien-Prüf-Proxy. Sie werden bei Auslieferung durch Fortschreibung dieses Dokuments bewertet. Ebenso ist eine Aktivierung der Statistik-Ereignisveröffentlichung, der Push-Benachrichtigungen oder des geparkten Geräts jeweils vor Inbetriebnahme gesondert zu bewerten.

Diese DSFA ist als lebendes Dokument angelegt: Sie wird mit jeder Release-Version fortgeschrieben, und jede technische Aussage ist auf Quellcode, Konfiguration oder Architekturentscheidung zurückführbar. Eine routinemäßige Überprüfung erfolgt zu dem im Dokumentkopf ausgewiesenen Zeitpunkt sowie anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitung.

Die abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit (Kapitel 9) und die Freigabe durch die Datenschutzbeauftragung des Verantwortlichen sind betreiberseitig zu ergänzen.